Sektion Zug beantragt Verordnungs-Text

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Februar 22, 2023 - 18:14
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Sektion Zug beantragt Verordnungs-Text

Deutsche Version: Sektion Zug beantragt Verordnungs-Text
Version française: La section de Zoug propose un texte de l’ordonnance
Versione italiana: La sezione di Zugo richiede l’adattamento del testo dell’ordinanza
English version: Zug Section proposes text of ordinance

Sektion Zug beantragt Verordnungs-Text

bekanntlich hat die USKA Sektion Zug im Herbst 2022 über fünf Zuger Volksvertretende ein Postulat zur Umsetzung FMG 37a ins kantonale Recht eingereicht. (https://www.uska.ch/sektion-zug-reicht-fmg-37a-postulat-ein/)

Zusammen mit weiteren pendenten Verordnungs-Revisions-Anliegen hat der Zuger Regierungsrat das Anliegen von uns Funkamateuren sehr speditiv bearbeitet und einen Verordnungs-Entwurf publiziert. Der von der Baudirektion gewählte Text ist allerdings nicht geeignet. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat die Sektion Zug HB9ZG deshalb eine Stellungnahme eingereicht und darin einen konkreten Text vorgeschlagen:

44 Bst j neu)
……….
Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen zusätzlich zu den obgenannten Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzonen folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung, jedoch einer Bauanzeige:

……….
j) dem Amateurfunkdienst dienende einfache Draht- und Stabantennen sowie Antennen auf leichten Masten mit ähnlichem Erscheinungsbild wie Fahnenmasten, einschliesslich des Unterhalts oder des Ersatzes einer Antenne durch eine ähnlich grosse Antenne.

Grundsätzlich liegt die Kompetenz, Verordnungen zu erlassen, beim Regierungsrat (Exekutive). In der Schweiz ist es üblich, dass die Exekutive bei nicht-trivialen Rechts-Änderungen ein Vernehmlassungs-Verfahren durchführt, damit sich die Betroffenen dazu äussern können.

Unsere Stellungnahme ist allerdings für den Regierungsrat nicht verbindlich. Da sie aber von den fünf Postulanten und deren Fraktionen unterstützt wird, rechnen wir mit einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit. Die Eingabefrist ist am 15. Februar abgelaufen. Die Eingaben werden nun von der Baudirektion gesichtet, um dem Regierungsrat einen geänderten Verordnungs-Entwurf zu Beratung und Beschluss vorzulegen.

Jeder explizite Hinweis auf unseren Amateurfunkdienst in eidgenössischen, kantonalen oder gemeindlichen Gesetzen, Verordnungen und Reglementen verbessert die uns zustehende Rechts-Sicherheit. Nicht zu unterschätzen ist die langfristige Öffentlichkeits-Wirkung, die uns auf unserem Weg, wieder “relevant” zu werden, nur nützlich sein kann!

In anderen Kantonen wurden Anträge von Sektionen leider zum grössten Teil “abgewimmelt”. Vor allem bei der Verwaltung ist das üblich. Wir erreichen unsere Ziele definitiv nur durch Bildung einer Allianz von Parlamentariern mehrerer massgeblicher Parteien. Und auch da gilt es, hartnäckig zu bleiben und auf gar keinen Fall aufzugeben!

Die an der Umsetzung von FMG37a interessierten Sektionen treffen sich nach wie vor regelmässig in der entsprechenden HamGroup “Political Lobbying” zum Erfahrungsaustausch.

Die Zuger Funkamateure sind gespannt, wie es weitergeht und wie der Zuger Regierungsrat entscheiden wird.

Peter Sidler HB9PJT, Präsident Sektion Zug HB9ZG
Willi Vollenweider HB9AMC, Political Lobbying der USKA

Link: Stellungnahme der Sektion Zug HB9ZG im Vernehmlassungsverfahren Rev V PBG Kanton Zug

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